1 · Bedarf ärztlich besprechen
Besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Praxis, warum und für welchen Zeitraum Sie Ihren Haushalt nicht selbst führen können. Welche Bescheinigung erforderlich ist, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Persönlich in der Zentrale
Montag–Donnerstag: 9–15 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
Nach einer Operation oder bei einer schweren Erkrankung kann der Haushalt zur Belastung werden. Haushaltshilfe Plus unterstützt bei der Klärung von Haushaltshilfe, ärztlicher Bescheinigung und Kassenantrag.
Unterstützung anfragen ↗Beginn nach persönlicher Abstimmung · Anfrage unverbindlichOb Sie erst einen Antrag vorbereiten oder eine ärztliche Bescheinigung bereits vorliegt: Wir klären mit Ihnen den Bedarf, die erforderlichen Unterlagen und das weitere Vorgehen.
Unterstützung anfragen →Ihre Anfrage erreicht unser Team. Wir melden uns persönlich und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Besprechen Sie mit Ihrer behandelnden Praxis, warum und für welchen Zeitraum Sie Ihren Haushalt nicht selbst führen können. Welche Bescheinigung erforderlich ist, klären Sie mit Ihrer Krankenkasse.
Je nach Situation kann Haushaltshilfe nach § 38 SGB V oder bei Schwangerschaft und Entbindung nach § 24h SGB V infrage kommen. Voraussetzungen, Dauer, Umfang und eine mögliche Zuzahlung prüft die Krankenkasse.
Nach Ihrer Zustimmung begleiten wir die Abstimmung mit dem Kostenträger. Vor dem Einsatz klären wir die Bewilligung beziehungsweise private Finanzierung, Aufgaben und verfügbaren Termine.
Eine ärztliche Bescheinigung allein ist noch keine Kostenzusage. Diese Seite beschreibt Haushaltshilfe; medizinische Behandlungspflege ist eine andere Leistung.
Weitere Informationen: Bundesgesundheitsministerium · § 38 SGB V · § 24h SGB V
Teilen Sie uns Ihre Postleitzahl und Ihren Bedarf mit. Aufgaben, Finanzierung und mögliche Termine stimmen wir persönlich ab.
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